Kann mir das Gericht aus einem anderen Grund Recht geben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (269 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1923)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zur Frage, ob ein ausreichendes Vorbringen zu Art XLII Abs 1 Fall 1 und Fall 2 EGZPO erstattet wurde.OGH 2 Ob 55/25i, 29.04.2025
- Hier: Tatbestand des § 1118 Fall 2 ABGB im Verhältnis zum Rechtsgrund der titellosen Benutzung.OGH 5 Ob 17/18p, 10.04.2018
- Zwar muss nicht vorgebracht werden, das Begehren werde (auch) auf (den Rechtsgrund) Bereicherung gestützt; dies enthebt den Kläger aber nicht davon, zu einem möglichen Bereicherungsanspruch entsprechendes Tatsachenvorbringen zu erstatten. Die Anspruchsvoraussetzungen für einen vertraglichen Anspruch sind andere als für einen Bereicherungsanspruch.OGH 6 Ob 75/17y, 29.05.2017
- Aus dem Umstand, dass die Kläger in ihrer Klagserzählung das Begehren nach Vertragsaufhebung (nur) im Zusammenhang mit der laesio enormis erwähnten, kann nicht geschlossen werden, dass sich die Kläger, sollte die primär angestrebte Vertragsanpassung nicht gelingen, nur aus einem der von ihnen geltend gemachten Rechtsgründe vom Vertrag lösen wollten, aus den anderen aber nicht.OGH 2 Ob 30/11t, 19.01.2012
- Hier: Voraussetzungen verneint (Berufung im Einzelfall auf Irrtum und Schadenersatz als rechtliche Qualifikation des Klagegrundes im Anlegerverfahren).OGH 5 Ob 7/11g, 26.05.2011
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- Das Tatsachenvorbringen ist vom Gericht nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Nur dann, wenn das Klagebegehren ausdrücklich und ausschließlich auf einen bestimmten Rechtsgrund beschränkt ist, ist es dem Gericht nach der herrschenden Rechtsprechung verwehrt, dem Begehren aus anderen Gründen stattzugeben.OGH 10 Ob 11/08b, 01.04.2008
- Der Beklagte hat sich im gesamten Verfahren vor den Vorinstanzen immer nur auf den Abschluss eines Mietvertrags berufen, niemals jedoch auf einen Wohnungsleihvertrag. Es wäre dem Berufungsgericht schon im Grundsätzlichen versagt gewesen, sich auf den vom Beklagten gar nicht erwähnten Rechtsgrund zu stützen.OGH 6 Ob 147/07x, 13.09.2007
- Hier: Die Beklagte hat hinsichtlich der detailliert dargelegten Klagsforderung auf Entschädigung nach § 20 LiegTeilG nur zwei Positionen, nämlich „Hofnähezuschlag" und „Baurandzuschlag" als ungerechtfertigt bestritten.OGH 7 Ob 187/06k, 29.11.2006
- Keine Änderung des Begehrens, wenn unter Geltendmachung eines anderen (weiteren) Gewährleistungsbehelfes ein Minus begehrt wird.OGH 7 Ob 212/06m, 29.11.2006
- Die Anwendung des § 405 ZPO auch auf Gegenforderungen entspricht ständiger Rechtsprechung.OGH 6 Ob 291/05w, 26.01.2006
- Maßgebend für den Entscheidungsspielraum des Gerichts sind der vom Kläger vorgetragene Sachverhalt und die hiefür angegebenen Tatsachen. Eine unrichtige rechtliche Qualifikation wirkt sich dann nicht zum Nachteil des Klägers aus, wenn er alle anspruchsbegründenden Tatsachen vorgetragen und unter Beweis gestellt hat.OGH 4 Ob 12/02x, 13.03.2002
- Im Zweifel ist die Beschränkung auf einen von mehreren nach dem Sachvortrag in Frage kommenden Rechtsgründen nicht anzunehmen.OGH 1 Ob 379/98m, 29.06.1999
- Obwohl das Erstgericht den Forderungsübergang auf § 24 Abs 4 KHVG 1994 gestützt hat, sich die Klägerin jedoch nur auf § 6 AKHB 1988 (Alkoholklausel) berufen hat, hat es gegen die Bindung an einen geltend gemachten bestimmten Rechtsgrund nicht verstoßen, weil die Klägerin auch die von ihr an die vom Beklagten geschädigten Dritten geleisteten Zahlungen vorgetragen und darauf ihren Regressanspruch gestützt.OGH 7 Ob 288/97x, 22.10.1997
- Maßgebend für den Entscheidungsspielraum des Gerichts sind der vom Kläger vorgetragene Sachverhalt und die hiefür angegebenen Tatsachen.OGH 1 Ob 210/97g, 14.10.1997
- Der Fall, dass das Gericht einen anderen Klagegrund als den von der klagenden Partei vorgebrachten zur Urteilsgrundlage nimmt, ist in der ZPO nicht ausdrücklich geregelt, ist aber dem im § 405 ZPO geregelten Problem ähnlich und gleich diesem als Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu werten.OGH 9 ObA 36/91, 13.03.1991
- Ein aliud liegt auch dann vor, wenn der verlangte und der zugesprochene Leistungsgegenstand zwar gleichartig sind, aber aus verschiedenen Sachverhalten abgeleitet werden. (Hier: Anspruch auf Preisminderung aus Gewährleistung ist aliud gegenüber Anpassung eines Kaufvertrages wegen eines unwesentlichen Geschäftsirrtums).OGH 4 Ob 549/88, 28.06.1988
- Hier: § 23 Z 7 AngG.OGH 4 Ob 92/85, 10.09.1985
- GegenforderungOGH 2 Ob 580/82, 09.11.1982
- Es ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, ob ein bestimmtes Klagebegehren ausschließlich oder nicht ausschließlich auf einen bestimmten Rechtsgrund (Klagegrund) gestützt ist.OGH 4 Ob 59/90, 24.04.1980
- Darlehen nach italienischem Recht.OGH 7 Ob 810/79, 17.01.1980
- Gilt auch für Rechtsrüge in der Revision.OGH 1 Ob 628/79, 13.06.1979
- Ausdrückliche und ausschließliche Geltendmachung eines bestimmten Klagsgrundes.OGH 4 Ob 63/78, 04.07.1978
- § 1409 ABGBOGH 1 Ob 584/77, 22.06.1977
- Ebenso bei Einwendungen des Beklagten.OGH 1 Ob 738/76, 15.11.1976
- Das gilt auch für den Fall, als eine vom Beklagten eingewendete Gegenforderung ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt wird.OGH 8 Ob 551/76, 27.10.1976
- Unter Ablehnung von Fasching III 20, 647. Hier: § 1042 statt § 1299 ABGB.OGH 3 Ob 227/75, 20.01.1976
- Wenn der Kläger seine Schadenersatzansprüche nicht ausdrücklich aus bestimmten Gesetzesbestimmungen abgeleitet hat, unterliegt die rechtliche Würdigung des im Rahmen seines Vorbringens bewiesenen Sachverhaltes keiner Beschränkung.OGH 7 Ob 19/73, 28.02.1973
- Für die Beurteilung der Rechtsnatur eines Anspruches ist nicht nur seine Bezeichnung in der Klage, sondern das gesamte Klagsvorbringen von Bedeutung.OGH 7 Ob 187/72, 08.11.1972
- Einer auf § 35 EO gestützten Klage kann das Gericht nicht aus einem § 36 EO zu unterstellenden Sachverhalt stattgeben.OGH 3 Ob 110/72, 12.10.1972
- Nur dann, wenn der Kläger alle anspruchsbegründenden Tatsachen vorgetragen und unter Beweis gestellt hat, kann sich auch eine unrichtige rechtliche Qualifikation nicht zu seinem Nachteil auswirken.OGH 1 Ob 36/72, 01.03.1972
- Anwaltshonorar - Kreditvermittlungsprovision.OGH 5 Ob 324/71, 15.12.1971
- Ausdrückliche Ablehnung von Fasching III 20, 647.OGH 5 Ob 224/71, 10.11.1971
- Wenn der Klage nicht unzweifelhaft entnommen werden kann, dass der Kläger eine andere rechtliche Beurteilung ausschließen wollte, kann im Berufungsverfahren die rechtliche Qualifikation geändert werden, wenn dies das Tatsachenvorbringen in erster Instanz zulässt und die tatsächlichen Behauptungen keine Änderung erfahren haben.OGH 8 Ob 273/68, 12.11.1968
- Exszindierungsbegehren, das ausschließlich auf den Klagsgrund der Verpfändung der gerichtlichen in Exekution gezogenen Gegenstände gerichtet ist, während vom Erstgericht aber das Vorliegen einer Sicherungsübereignung erachtet wurde.OGH 3 Ob 79/67, 02.08.1967
- Demolierungsbescheid als Rechtsgrund; Anführung des § 1112 ABGB statt des § 1118 ABGB schadet nicht.OGH 8 Ob 257/66, 04.10.1966
- Wurde vom Käufer im Prozess ein konkreter Schaden wegen Nichterfüllung behauptet, so ist vom Gericht nicht zu prüfen, ob und welchen abstrakten Schaden im Sinne des § 376 HGB der Käufer erlitten hat.OGH 8 Ob 233/66, 13.09.1966
- Eine rechtliche Qualifikation des Anspruches in der Klage bindet sowohl das Gericht als auch die Parteien. Ablehnung von Fasching, Kommentar I 337.OGH 5 Ob 166/66, 08.07.1966
- Bürgschaft, Hauptschuld nicht Darlehen, sondern ungerechtfertigte Bereicherung.OGH 6 Ob 93/66, 06.04.1966
- Unrichtige rechtliche Qualifikation des als Rechtsgrund geltend gemachten Sachverhaltes bedeutungslos.OGH 6 Ob 140/65, 19.05.1965
- §§ 1313a - 1315 ABGB.OGH 1 Ob 205/62, 10.10.1962
- Rückforderung wegen Ungültigkeit des Vertrages - Schadenersatz.OGH 8 Ob 92/62, 03.04.1962
- Darlehen, §§ 877, 1041, 1431 ff ABGB.OGH 1 Ob 493/56, 03.10.1956
- Tatsachenvorbringen: Schädigendes Verhalten - Rechtsgrund §§ 1431, 1435 ABGB.OGH 1 Ob 418/55, 14.09.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 8 Ob 15/23y, 29.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 225/22b, 20.12.2022, Fall aus Wien
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- OGH 1 Ob 137/21k, 21.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 57/20y, 22.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 189/19h, 20.02.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 201/18i, 13.06.2019
- OGH 9 ObA 103/18i, 28.11.2018, Fall aus Wien
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur dann, wenn Sie sich ausdrücklich und ausschließlich auf eine bestimmte Begründung festgelegt haben. Sonst schadet es Ihnen nicht, wenn Sie den Sachverhalt rechtlich falsch eingeordnet haben, solange Sie alle wesentlichen Tatsachen vorgebracht und bewiesen haben.
Nein. Legen Sie sich nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund fest, muss das Gericht den vorgetragenen Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilen. Die Tatsachen, aus denen Sie Ihren Anspruch ableiten, müssen Sie aber vorbringen; eine rechtliche Einordnung schulden Sie nicht.