Bleiben geteilte Forderungen getrennt, wenn sie wieder zusammenkommen?
betrifft Erben, Gläubiger, Schuldner, Kläger
Ja. Zerfällt eine Geldforderung durch einen Erbfall oder eine Abtretung in mehrere Teile, bleibt jeder Teil eine eigene Forderung. Daran ändert sich auch nichts, wenn später alle Teile wieder in einer Hand vereinigt sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1935)
Zerfällt eine Geldforderung infolge Erbganges oder Abtretung in mehrere Teile, so bleibt jede Teilforderung selbständig, auch wenn die Teile wieder in einer Hand vereinigt werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046482 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 59/23z, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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