Ändert sich mein Prozess, wenn die Forderung vererbt wird?
betrifft Kläger, Beklagte, Erben, Parteien
Wechselt die Forderung während des Prozesses den Inhaber, hat das auf das Verfahren keinen Einfluss. Das gilt für jede Art der Einzelrechtsnachfolge, also auch dann, wenn eine Forderung durch die Erbschaft auf nur zwei Erben übergeht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Die Vorschrift des § 234 ZPO ist auf jede Art von Einzelrechtsnachfolge anzuwenden, somit auch auf die Übertragung einer durch den Erbgang geteilten Forderung an bloß zwei Miterben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine erst nach Streitanhängigkeit erfolgte Überweisung bleibt ohne Auswirkungen auf die Klagslegitimation; die davor bewirkte (bloße) Pfändung führt „nur“ dazu, dass nicht auf Zahlung an den Kläger (den Verpflichteten), sondern auf Erlag bei Gericht zu erkennen ist.OGH 1 Ob 203/21s, 16.11.2021
- Hier: Im Umfang des an den Überweisungsgläubiger überwiesenen Teilbetrags kann von Amts wegen statt auf Zahlung an die klagende Partei auf Erlag bei Gericht erkannt werden.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
- Die „Sache" muss nach materiellem Recht die Eignung haben, auf den Erwerber überzugehen, es muss ihn also eine identische Verpflichtung wie den Veräußerer treffen oder ihm ein identischer Anspruch zustehen können, weil eine Rechtsnachfolge nur dann in Betracht kommt.OGH 3 Ob 129/05z, 24.08.2005
- §234 ZPO gilt für jede Art der Einzelrechtsnachfolge kraft Vertrags oder Gesetzes.OGH 3 Ob 129/05z, 24.08.2005
- Auch aufgrund einer richterlichen Verfügung.OGH 1 Ob 65/98k, 28.04.1998
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- Daher auch auf die exekutive Überweisung von Forderungen nach den §§ 303 ff EO.OGH 2 Ob 509/96, 17.03.1998
- Das kann jedoch dann nicht gelten, wenn eine eingeklagte Forderung noch vor Eintritt der Streitanhängigkeit veräußert wird und damit die Aktivlegitimation des Klägers wegfällt.OGH 1 Ob 638/95, 11.03.1996
- Daher auch in Kündigungsprozessen und Räumungsprozessen.OGH 7 Ob 580/91, 26.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039231 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 24.
- OGH 3 Ob 69/26g, 23.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 111/25i, 16.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 59/22w, 01.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 31/16v, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 7/16i, 20.04.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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