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Werden abgetretene Forderungen mehrerer Gläubiger zusammengerechnet?

betrifft Kläger, Gläubiger, Versicherer, Beklagte
Wenn mehrere Gläubiger ihre gleichartigen Forderungen an eine einzige Person abgetreten haben, werden diese Forderungen nicht zusammengerechnet. Jede bleibt für die Streitwertgrenzen eigenständig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Gleichartige Forderungen verschiedener Gläubiger, die einem Einzelnen abgetreten wurden, sind nicht zusammenzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 42.

Im Gesetz

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