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Müssen mehrere Erben eine Forderung des Verstorbenen gemeinsam einklagen?

betrifft Erben, Miterben, Kläger, Beklagte
Geht eine Forderung des Verstorbenen auf mehrere Erben über, gelten diese nach der Einantwortung als Streitgenossen. Sie stehen im Verfahren also in einer besonderen gemeinsamen Stellung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Geht eine Forderung des Erblassers auf mehrere Miterben über, so sind diese nach der Einantwortung als Streitgenossen nach § 11 Z 1 zweiter Fall ZPO anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035470 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

Im Gesetz

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