Ist die Müllabfuhr der Gemeinde eine hoheitliche Aufgabe?
betrifft Bewohner, Gemeinden
Ja. Wenn die Gemeinde den Hausmüll abholt, tritt sie den Bewohnern gegenüber als Trägerin von Hoheitsrechten auf und nicht wie ein privates Unternehmen. Schäden dabei sind deshalb nach den Regeln der Amtshaftung zu beurteilen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1953)
Die Gemeinde Wien tritt bei der Hauskehrichtabfuhr als Träger von Hoheitsrechten und nicht im Rahmen der privaten Wirtschaftsverwaltung den einzelnen Bewohnern der Stadt gegenüber.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Durchführung einer Papiermüllaktion durch Gemeinde Krems.OGH 1 Ob 698/78, 06.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 171/16i, 27.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Ba
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Hoheitliches Handeln und Amtshaftung
Schadenersatz · Straßenerhalter und Amtshaftung
Vertragsrecht · Verträge mit der Gemeinde
Schadenersatz · Amtshaftung für beliehene Unternehmen
Schadenersatz · Straßenverwaltung als wirtschaftliche Tätigkeit