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Kann ich die Gemeinde wegen eines schlechten Weges als Behörde belangen?

günstig für Straßenerhalter betrifft Verkehrsteilnehmer, Geschädigte, Gemeinden, Länder
Wenn eine Gemeinde oder ein Land eine Straße erhält, handelt sie dabei nicht hoheitlich, sondern wie eine Privatperson. Ansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz können Sie darauf daher nicht stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

In ihrer Eigenschaft als Straßenerhalter ist die Gebietskörperschaft in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig; die Verletzung einer Verpflichtung nach § 98 Abs 4 StVO kann also keinen Amtshaftungsanspruch rechtfertigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023174 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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