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Gelten für einen Vertrag mit der Gemeinde die normalen Regeln?

günstig für Vertragspartner betrifft Gemeindebürger, Unternehmer, Gemeinden, Konsumenten
Ja. Schließt eine Gemeinde bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einen privatrechtlichen Vertrag, werden die Pflichten daraus nach den gewöhnlichen privatrechtlichen Grundsätzen beurteilt. Dass eine Gemeinde beteiligt ist, ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Geht eine Gemeinde bei Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einen privatrechtlichen Vertrag ein, sind die daraus entspringenden Pflichten nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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