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Haftet der Staat auch für private Prüfer mit Hoheitsaufgaben?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Bürger, Gemeinden, Prüfer, Unternehmer
Ja. Handelt jemand im Bereich eines beliehenen Unternehmens hoheitlich, wird sein schuldhaftes Verhalten immer jenem Rechtsträger zugerechnet, der nach der Funktionstheorie zuständig ist. Es kommt nicht darauf an, wessen Organ die Person organisatorisch war, sondern in wessen Namen und für wen sie gehandelt hat. Maßgeblich ist die Vollzugszuständigkeit.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Schuldhaftes Verhalten der im Organisationsbereich eines beliehenen Unternehmens hoheitlich tätig gewordenen physischen Personen ist immer den nach der Funktionstheorie in Betracht kommenden und nach dem Amtshaftungsgesetz haftenden Rechtsträgern zuzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087680 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

AHG §1 Abs1 F

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Haftung bei nachgeahmtem gefährlichem Verhalten

Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

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