Darf der Kollektivvertrag Regeln zur Kündigung enthalten?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Alles, was in einem einzelnen Arbeitsvertrag stehen kann, darf auch im Kollektivvertrag geregelt werden. Dazu gehören auch die Bestimmungen darüber, wie das Arbeitsverhältnis endet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Alles was typischer Inhalt eines Individualvertrages sein kann - und dazu gehören auch Bestimmungen über dessen Beendigung - kann auch Inhalt eines KollV sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kündigungsbeschränkung in einem „Anlernvertrag" einer Ordinationshilfe.OGH 8 ObA 4/06f, 30.03.2006
- Hier: Kündigungsbeschränkungen (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 52/95, 10.05.1995
- Auf die Auffassung einer bestimmten Berufsgruppe oder die Verkehrsauffassung kommt es nicht an. (Hier: Kündigung zum letzten eines Kalendermonats unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist in einen KollV).OGH 9 ObA 20/94, 23.02.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 25/20x, 25.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 153/16i, 24.05.2017
Im Gesetz
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