Was darf ein Kollektivvertrag überhaupt regeln?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaft, Wirtschaftskammer
Die Vertragsparteien eines Kollektivvertrags handeln nicht aus eigener Vertragsfreiheit, sondern aufgrund einer beschränkten gesetzlichen Ermächtigung. Ihre Befugnisse sind deshalb eng zu verstehen: Geregelt werden darf nur der typische, wesentliche oder regelmäßig wiederkehrende Inhalt eines Arbeitsverhältnisses.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Im Hinblick darauf, dass sich die Regelungsbefugnis der Kollektivvertragsparteien nicht auf die Parteiautonomie, sondern auf die durch den § 2 Abs 2 ArbVG beschränkte gesetzliche Ermächtigung gründet, sind diese Befugnisse einschränkend dahin auszulegen, dass nur der typische, wesentliche oder regelmäßig wiederkehrende Inhalt eines Arbeitsverhältnisses einer kollektivvertraglichen Regelung unterworfen werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fragen des Arbeitsorts und einer Folgepflicht des Dienstnehmers als Regelungsgegenstände des § 2 Abs 2 Z 2 ArbVG.OGH 8 ObA 40/22y, 29.06.2022
- Soweit es um den Abschluss und den normativen Inhalt der von § 4b Abs 4 AZG unmittelbar der Betriebsvereinbarung zugewiesenen Gleitzeitregelung geht, können diese speziell vom Gesetzgeber diesen Vertragspartnern im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitmodelle zugewiesenen Kompetenzen durch die Kollektivvertragsparteien nicht eingeschränkt werden.OGH 8 ObA 77/18h, 16.12.2019
- Insbesondere auch Regelungen über Entgelt und Arbeitszeit.OGH 8 ObA 77/18h, 16.12.2019
- Hier: Kollektivvertragliche Verfallsklausel.OGH 9 ObA 31/08m, 20.08.2008
- Sobald klar ist, in welchem Umfang der Kollektivvertrag mangels Kompetenz der KV-Parteien unwirksam ist, geht es bei der Frage der Beurteilung der Gültigkeit des Restes nur noch darum, festzustellen, ob ermittelbar ist, dass die Aufrechterhaltung des Restes - wegen des Wegfalles der anderen Regelungen - dem Parteiwillen nicht entspricht; was der (beklagte) Arbeitgeber nachzuweisen hat.OGH 8 ObA 98/02y, 13.02.2003
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung zu leisten, kann nicht durch den Kollektivvertrag festgelegt werden. Durch eine derartige Vereinbarung haben die Kollektivvertragsparteien ihre Regelungsbefugnis überschritten. Die sich dadurch ergebende Unwirksamkeit umfasst sowohl die Beitragsverpflichtung als auch die daraus resultierenden Pensionsansprüche.OGH 8 ObA 98/02y, 13.02.2003
- Auf die Auffassung einer bestimmten Berufsgruppe oder die Verkehrsauffassung kommt es nicht an. (hier: Kündigung zu Letzten eines Kalendermonats unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist in einem KollV).OGH 9 ObA 20/94, 23.02.1994
- § 2 ArbVG legt den zulässigen Inhalt eines KollV taxativ fest.OGH 9 ObA 606/92, 17.03.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 9 ObA 27/25y, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 75/24f, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 40/22y, 29.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 77/18h, 16.12.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 878
- ABGB § 1152
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Art. 2
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