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Was darf ein Kollektivvertrag überhaupt regeln?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaft, Wirtschaftskammer
Die Vertragsparteien eines Kollektivvertrags handeln nicht aus eigener Vertragsfreiheit, sondern aufgrund einer beschränkten gesetzlichen Ermächtigung. Ihre Befugnisse sind deshalb eng zu verstehen: Geregelt werden darf nur der typische, wesentliche oder regelmäßig wiederkehrende Inhalt eines Arbeitsverhältnisses.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Im Hinblick darauf, dass sich die Regelungsbefugnis der Kollektivvertragsparteien nicht auf die Parteiautonomie, sondern auf die durch den § 2 Abs 2 ArbVG beschränkte gesetzliche Ermächtigung gründet, sind diese Befugnisse einschränkend dahin auszulegen, dass nur der typische, wesentliche oder regelmäßig wiederkehrende Inhalt eines Arbeitsverhältnisses einer kollektivvertraglichen Regelung unterworfen werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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