Zum Inhalt springen

Was darf in einer Betriebsvereinbarung überhaupt geregelt werden?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Eine Betriebsvereinbarung darf nur das regeln, was das Gesetz oder der Kollektivvertrag ausdrücklich dieser Form der Vereinbarung überlässt. Alles andere kann darin nicht wirksam geregelt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 18.10.2023 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Zulässiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung kann nur sein, was durch Gesetz oder KollV der Regelung durch Betriebsvereinbarung überantwortet wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 21.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Grenzen der Kollektivvertragsregelung
Arbeitsrecht · Kündigungsregeln im Kollektivvertrag
Arbeitsrecht · Auslegung von Betriebsvereinbarungen
Arbeitsrecht · Grenzen der Mitbestimmung im Kollektivvertrag
Arbeitsrecht · Vereinbarungen des Betriebsrats ohne Wirkung