Wer haftet für Geschäfte, die der Betriebsrat abschließt?
günstig für Betriebsratsmitglied betrifft Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer, Vertragspartner
Rechte und Pflichten aus der Verwaltungstätigkeit des Betriebsrats treffen unmittelbar den Betriebsratsfonds. Nur dieser wird durch solche Handlungen und Entscheidungen berechtigt und verpflichtet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.03.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Alle Rechte und Pflichten aus Verwaltungshandlungen des Betriebsrates sind dem Betriebsratsfonds unmittelbar zuzurechnen, sodaß nur dieser durch derartige Handlungen und Entscheidungen berechtigt und verpflichtet wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 113/21i, 24.03.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 74 · Betriebsratsfonds
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