Zählen Kosten für den Betriebsrat zu meinen Betriebskosten?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2017)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 138/17f, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 23 · Aufwendungen für die Hausbetreuung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Kosten, die daraus entstehen, dass der Vermieter Arbeitsstätten nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften einrichten und betreiben muss, dürfen nicht als Betriebskosten auf Sie überwälzt werden. Das gilt auch für Energie- und Kommunikationskosten jener Räume, die dem Hausbetreuer als Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
Die Aufzählung der Betriebskosten im Gesetz ist abschließend und zwingend. Ihr Vermieter darf daher nur die dort genannten Arten von Kosten verrechnen. Eine ausdehnende Auslegung kommt nicht in Betracht.