Besteht der Betriebsratsfonds auch bei ungültigem Umlagenbeschluss?
günstig für Betriebsrat betrifft Arbeitnehmer, Betriebsräte, Arbeitgeber
Ja. Ob der Fonds rechtlich besteht, hängt nicht von der Gültigkeit des Beschlusses über die Umlage ab, sondern nur davon, dass ihm tatsächlich zweckgewidmetes Vermögen zugekommen ist. Der Fonds kann auch selbst klagen und geklagt werden.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.07.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Die Rechtspersönlichkeit des Betriebsratsfonds hängt nicht von der Gültigkeit des Beschlusses auf Einhebung einer Betriebsratsumlage ab, sondern nur davon, dass ihm tatsächlich zweckgewidmetes Vermögen zugekommen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Betriebsratsfonds ist – anders als zufolge § 53 Abs 1 ASGG die Betriebsversammlung – auch parteifähig.OGH 8 ObA 30/19y, 24.07.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 30/19y, 24.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 74 · Betriebsratsfonds
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