Zum Inhalt springen

Wann ist mein Lohn leistungsbezogen und nicht nach Zeit?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ein leistungsbezogenes Entgelt richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Beim Zeitlohn kommt es dagegen auf die geleistete Arbeitszeit an. Mit einem leistungsbezogenen Entgelt wird also ein besonderer Maßstab für die Höhe des Verdienstes vereinbart.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Unter einem leistungsbezogenen Entgelts im Sinne des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG ist ein Entgelt zu verstehen, dessen Höhe sich im Gegensatz zum Zeitlohn nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung und nicht nach der vollbrachten Arbeitszeit richtet. Es wird dadurch ein besonderer Maßstab für die Höhe des Verdienstes vereinbart.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Prämie nach freiem Ermessen
Arbeitsrecht · Umfang des Entgeltbegriffs
Arbeitsrecht · Weiter Entgeltbegriff im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht · Zeit statt Menge als Maß der Arbeit
Arbeitsrecht · Arbeitszeit setzt tatsächliche Arbeit voraus