Muss ich als Angestellter eine bestimmte Menge schaffen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch auf laufendes Entgelt entsteht mit dem Erfüllen der Arbeitspflicht.OGH 9 ObA 70/12b, 24.09.2012
- Was der Arbeitgeber vergilt, ist also nicht die Arbeit schlechthin, auch nicht nur die Arbeitsbereitschaft, sondern die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft.OGH 9 ObA 53/05t, 03.08.2005
- Hier: Die Beschäftigung als Telefonistin in einem Callcenter (Sexhotline) ist kein Werkvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag.OGH 8 ObA 156/02b, 08.08.2002
- Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, verletzt er den Arbeitsvertrag.OGH 9 ObA 41/92, 18.03.1992
- Der Arbeitnehmer schuldet ein "Wirken", aber kein "Werk".OGH 9 ObA 225/91, 18.12.1991
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 194/88, 24.10.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021299 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 8 ObA 2/26s, 20.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 8/23a, 23.03.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- ABGB § 1165
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den Rahmen Ihrer Arbeitspflicht zählen die Umstände beim Vertragsabschluss; wie dieser Rahmen später ausgefüllt wird, richtet sich nach den Umständen im Lauf des Arbeitsverhältnisses. Nicht der Wortlaut entscheidet, sondern der Sinn der Vereinbarung. So kann etwa ein Abteilungsleiter auch eine andere Abteilung übernehmen müssen.
Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.