Was zählt alles zu meinem Entgelt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken.OGH 8 ObA 52/22p, 30.08.2022
- Hier: Diensterfindungsvergütung iSd § 8 Abs 1 PatG.OGH 9 ObA 44/17m, 25.07.2017
- Darunter fallen auch alle Arten von Naturalleistungen des Arbeitgebers.OGH 9 ObA 25/16s, 29.11.2016
- Hier: Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung.OGH 7 Ob 28/12m, 19.12.2012
- § 4 Abs 2 erster Satz AVRAG sichert den Arbeitnehmern das Entgelt, mit dem sie nach dem früheren Kollektivvertrag gesichert rechnen konnten.OGH 9 ObA 8/10g, 26.05.2010
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Urlaubsbeihilfe.OGH 8 ObS 8/04s, 24.06.2004
- Zulagen, Zuschläge, Beihilfen, Gewinnbeteiligungen, Provisionen, aber auch Naturalleistungen des Arbeitgebers sind daher grundsätzlich "Entgelt".OGH 9 ObA 101/03y, 17.03.2004
- Reisekosten sind grundsätzlich als Aufwandersatz, nicht als Entgelt, zu qualifizieren.OGH 8 ObS 208/02z, 19.12.2002
- Hier: Auch dem Naturalbezug von Freiflugtickets und Dienstkleidung kommt Entgeltcharakter zu.OGH 9 ObA 2019/96v, 15.05.1996
- Eine als Aufwandsentschädigung bezeichnete Leistung ist aber Entgelt, wenn sie tatsächlich keine Aufwandsfunktion erfüllt und kein anderer Rechtsgrund in Betracht kommt (hier Organisationspauschale). Der Wert der Privatnutzung des Dienstkraftwagens ist Gehaltsbestandteil.OGH 9 ObA 19/93, 24.02.1993
- Also auch Leistungen zusätzlicher Art oder erfolgsorientierte Entgeltsarten.OGH 9 ObA 19/93, 24.02.1993
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 11/91, 13.02.1991
- Darunter fällt auch ein Fahrtkostenzuschuss, wenn durch die Privatfahrt des Dienstnehmers von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsort kein mit der Dienstleistung zusammenhängender Mehraufwand entsteht. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 148/87, 04.11.1987
- Kein Entgelt ist die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen des Arbeitnehmers im Interesse des Arbeitgebers, deren Ersatz er in analoger Anwendung des § 1014 ABGB vom Arbeitgeber fordern kann.OGH 9 ObA 19/87, 17.06.1987
- Soweit es sich um einen Teil der Gegenleistung des Arbeitgebers für die Überlassung der Arbeitskraft durch den Arbeitnehmer handelt, gehören insbesondere auch Sonderzahlungen, Provisionen, Beihilfen, Gewinnbeteiligungen und dergleichen, aber auch alle Arten von Naturalleistungen des Arbeitgebers zum Gesamtentgelt.OGH 4 Ob 43/85, 02.04.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 25.
- OGH 9 ObA 13/25i, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 52/22p, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 111/21w, 15.12.2021
- OGH 9 ObA 44/17m, 25.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 25/16s, 29.11.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Außerordentliche Entgeltbestandteile fallen nicht unter den Normallohn, vor allem dann nicht, wenn sie nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung anknüpfen oder nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten gewährt werden.
Im Recht der Vertragsbediensteten bedeutet Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung. Gemeint ist der Hauptbezug samt bestimmten dazugehörenden Zulagen. Die übrigen Entlohnungen und Nebengebühren stehen daneben.