Ist jede Arbeitszeit auch bezahlte Arbeitszeit?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Der Begriff Arbeitszeit hat zwei Seiten, die man auseinanderhalten muss. Die eine betrifft den Schutz der Arbeitnehmer durch Höchstgrenzen und Ruhezeiten, die andere die Frage, was zu bezahlen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Bei Beurteilung des Begriffes Arbeitszeit müssen dessen arbeitszeitrechtliche (arbeitnehmerschutzrechtliche) und die lohnrechtliche Seite auseinandergehalten werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersatz für Erholungswert der entgangenen Ruhezeiten nach der "Arbeitszeitrichtlinie" 2003/88/EG bzw den entsprechenden Umsetzungsvorschriften im Oö StGBG 2002.OGH 1 Ob 82/23z, 23.10.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 82/23z, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AZG §2
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