Muss vorher feststehen, wie lange meine Pause dauert?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersatz für Erholungswert der entgangenen Ruhezeiten nach der "Arbeitszeitrichtlinie" 2003/88/EG bzw den entsprechenden Umsetzungsvorschriften im Oö StGBG 2002.OGH 1 Ob 82/23z, 23.10.2023
- Hier: Zur Entgeltlichkeit von Zeiten der Arbeitsunterbrechung im Rahmen des Kollektivvertrags für private Autobusbetriebe.OGH 9 ObA 83/20a, 27.05.2021
- Hier: Anhang für das Bundesland Kärnten des Kollektivvertrags des Österreichischen Kreuzes: Für ArbeitnehmerInnen, die diesem Geltungsbereich unterliegen und die keine geteilten Dienste im mobilen Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste leisten und deren Arbeitszeit aufgrund von Teilzeitbeschäftigung kürzer als acht Stunden ist, aber mehr als sechs Stunden beträgt, verstößt die Regelung gegen § 19d Abs 6 AZG und stellt zugleich auch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und damit einen Verstoß gegen §§ 3, 5 Abs 2 GlBG dar.OGH 9 ObA 121/19p, 25.05.2020
- Eine Ruhepause ist nach allgemeinem Verständnis nicht Arbeitszeit, sondern unbezahlte Freizeit; hinsichtlich der Bezahlung kann jedoch zugunsten der Arbeitnehmer Günstigeres vereinbart werden.OGH 9 ObA 104/11a, 30.01.2012
- Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zweck der Erholung der Arbeitnehmer. Aus dem Wortlaut („unterbrechen") und dem Zweck der Regelung folgt, dass eine Ruhepause nur dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsleistung befreit ist und die Zeit nach eigenem Gutdünken verwenden kann.OGH 9 ObA 121/08x, 30.09.2009
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Somit können Unterbrechungen, die sich aus dem Arbeitsablauf ergeben (zum Beispiel Wartezeiten von Verkaufspersonal, Beförderungszeiten, Maschinenausfall etc) nicht als Ruhepausen gewertet werden.OGH 9 ObA 102/03w, 17.03.2004
- Damit eine "Pause" als Ruhepause im Sinne des § 11 Abs 1 AZG anerkannt werden kann, muss sie ihrer Lage nach für den Arbeitnehmer vorhersehbar sein (sich also an einer im Vorhinein definierten zeitlichen Position im Rahmen der Arbeitszeiteinteilung befinden) oder vom Arbeitnehmer innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums frei gewählt werden können. Überdies muss sie echte Freizeit sein; der Arbeitnehmer muss über diese Zeit nach seinem Belieben verfügen können.OGH 8 ObA 167/02w, 20.03.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 15.
- OGH 9 ObA 53/25x, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 82/23z, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 83/20a, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 121/19p, 25.05.2020
- OGH 8 ObA 56/19x, 25.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 9/18s, 30.01.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 74/17y, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 26/16f, 28.06.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 32/16w, 21.04.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AZG §11
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Aus der Pflicht des Arbeitgebers, Ihnen Ruhepausen in einem bestimmten Ausmaß zu gewähren, folgt kein Anspruch auf bestimmte Einrichtungen für die Pause. Toiletten sowie Wasch-, Sitz- und Kochgelegenheiten können Sie darauf nicht stützen.
Sagt der Kollektivvertrag nichts anderes, werden Ruhepausen nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. Eine Ausnahme gilt für die gesetzlich vorgesehenen Kurzpausen.