Wann muss mir der Chef Überstunden bezahlen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: kein Anspruch auf eingeklagtes Überstundenentgelt bei All-In-Vereinbarung, wobei weder das tatsächliche Ausmaß der Arbeitszeiten des Klägers feststeht, noch dass diese zur Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben notwendig waren.OGH 8 ObA 29/23g, 27.06.2023
- Die hier bekämpfte und Gegenstand einer Gleitzeitvereinbarung bildende BV-Klausel ist unzulässig, weil der undifferenzierte Verfall eines Zeitguthabens auch dann zu einem Entfall des Entlohnungsanspruchs führen kann, wenn ihm keine „aufgedrängten“ Arbeitsleistungen zugrunde liegen. Sofern davon auch Überstunden erfasst werden, verstößt die Bestimmung überdies gegen § 10 AZG.OGH 9 ObA 75/19y, 30.10.2019
- Hinter jedem Zeitguthaben steht eine bereits geleistete Arbeitsstunde, die grundsätzlich auch entlohnungspflichtig ist. Denn es entspricht dem Grundkonzept des Arbeitsvertrags, dass die vom Arbeitnehmer erbrachte und vom Arbeitgeber entgegengenommene Leistung, sofern nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, der Entgeltpflicht unterliegt.OGH 9 ObA 75/19y, 30.10.2019
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 70/94, 25.05.1994
- Hier: NachtarbeitsstundenOGH 9 ObA 332/89, 06.12.1989
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Anspruch auf Zeitausgleich.OGH 4 Ob 49/84, 05.06.1984
- Zusätzliches Bewußtsein des Arbeitgebers, die Überstunden auch bezahlen zu müssen, ist nicht erforderlich.OGH 4 Ob 4/76, 17.02.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 28.
- OGH 8 ObA 29/23g, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 115/19f, 29.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 75/19y, 30.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 4/19z, 27.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 21/17x, 30.05.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AZG §6; AZG §10
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur unter bestimmten Bedingungen. Bezahlt werden Überstunden, die ausdrücklich angeordnet wurden, oder solche, die nötig sind, weil die übertragene Arbeit in der Normalarbeitszeit nicht zu schaffen ist. In diesem Fall müssen Sie dem Arbeitgeber aber anzeigen, dass die Aufgaben Überstunden erfordern.
Machen die Ihnen übertragenen Aufgaben Überstunden notwendig, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber anzeigen, um sich den Anspruch auf Bezahlung zu sichern. Auf diese Anzeige kommt es nur dann nicht an, wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitsleistungen entgegennimmt, obwohl er weiß oder wissen muss, dass dafür Überstunden nötig sind.