Kann ich mich später doch für Geld statt Zeitausgleich entscheiden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Wahlrecht wurde mit der Konsumation des der Grundstunde entsprechenden Zeitguthabens ausgeübt, womit auch der Anspruch auf Zahlung des dazugehörigen Überstundenzuschlags entstand.OGH 8 ObS 9/20m, 23.02.2021
- Die Verjährung der Überstunden beginnt erst dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer ein Zeitausgleichsguthaben vereinbarungsgemäß hätte verbrauchen müssen, oder wenn feststeht, dass die von den Parteien bisher erwartete künftige "Verrechnung" nicht mehr möglich ist.OGH 8 ObA 62/02d, 18.04.2002
- Erst zu diesem Zeitpunkt beginnt Verjährung zu laufen.OGH 9 ObA 47/92, 26.02.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 17/25b, 29.04.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
AZG §10
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Können Sie die zustehende bezahlte Freizeit wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, tritt an ihre Stelle ein Geldanspruch. Er entspricht dem, was Sie während des laufenden Arbeitsverhältnisses dafür verdient hätten.
Ja. Zeitausgleich ist keine bloß unbezahlte Ruhezeit, sondern eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.