Zählt die Auszahlung meiner Zeitguthaben für die Abfertigung mit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anderes hat aber dann zu gelten, wenn eine Übereinkunft dahin besteht, vom Ausgleich eines Zeitguthabens abzugehen und dem Arbeitnehmer die Gutstunden regelmäßig als Überstunden zu entlohnen.OGH 8 ObA 64/15t, 28.06.2016
- Es macht keinen Unterschied, ob der Geldersatz einmalig am Ende des Dienstverhältnisses ausbezahlt wird oder ob der Arbeitgeber ‑ gewissermaßen als Vorgriff auf diese Einmalzahlung ‑ über die letzte Zeit der Beschäftigung des Dienstnehmers Teilleistungen auf diesen Anspruch erbringt. Anderes könnte nur dann gelten, wenn eine Übereinkunft dahin besteht, vom Ausgleich eines Zeitguthabens durch Zeitausgleich abzugehen und dem Arbeitnehmer die Gutstunden regelmäßig als Überstunden zu entlohnen.OGH 9 ObA 124/12v, 29.01.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 144/17t, 27.02.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag die Regeln für Vertragsbedienstete als Vorlage übernommen hat, bleiben die zwingenden Vorschriften des allgemeinen Arbeitsrechts anwendbar. Regelmäßiges Entgelt für Überstunden und Rufbereitschaft ist daher in das Urlaubsentgelt einzurechnen. Dasselbe gilt für die Berechnung der Abfertigung.
Bei der Berechnung der Abfertigung sind auch Überstunden zu berücksichtigen, die Sie in einer gewissen Regelmäßigkeit geleistet haben. Nicht regelmäßig geleistete Mehrarbeit bleibt dabei außer Betracht.