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Ist Freizeitausgleich eine zusätzliche Bezahlung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wird Ihnen Freizeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet wird, ist das kein zusätzliches Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Gewährung eines auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden Freizeitausgleiches ist kein (zusätzliches) Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Genannte Normen

AZG §10

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zeitausgleich als bezahlte Freistellung

Ja. Zeitausgleich ist keine bloß unbezahlte Ruhezeit, sondern eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.

günstig für Arbeitnehmer Abgeltung nicht genommener Ersatzruhezeiten

Ja. Können Sie die zustehende bezahlte Freizeit wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, tritt an ihre Stelle ein Geldanspruch. Er entspricht dem, was Sie während des laufenden Arbeitsverhältnisses dafür verdient hätten.

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