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Darf ich durch Urlaub oder Feiertage weniger verdienen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Durch Feiertage und Urlaub sollen Sie im Ergebnis keinen finanziellen Nachteil erleiden. Die Umstände, aus denen sich Ihr Entgelt errechnet, müssen dafür allerdings schon vor der Fälligkeit bekannt sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Entsprechend dem Ausfallsprinzip darf der Arbeitnehmer im Ergebnis durch Feiertage und Urlaub keinen finanziellen Nachteil erleiden, wobei allerdings die Umstände für die Entgeltermittlung schon vor dessen Fälligkeit bekannt sein müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

ARG §9 Abs2; UrlG §6 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Feiertag fällt auf einen Sonntag

Nein. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, arbeiten Sie nicht während der Feiertagsruhe. Ein zusätzliches Entgelt für Feiertagsarbeit steht Ihnen für diese Arbeit deshalb nicht zu.

günstig für Arbeitgeber Sonderzahlungen bei entgeltfreien Zeiten

Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gebühren nicht für Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Entgelt schuldet. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

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