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Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für unbezahlte Zeiten?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gebühren nicht für Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Entgelt schuldet. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Mangels abweichender Vereinbarung gebühren Sonderzahlungen nicht für Zeiten, für die keine Pflicht zur Entgeltzahlung besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Sonderzahlungen als Entgelt für Arbeit

Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind eine Form von Entgelt. Sie gelten wie der laufende Lohn die Tag für Tag geleistete Arbeit ab.

günstig für Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen

Sonderzahlungen gebühren Ihnen in der Regel nur, wenn sie im Vertrag oder im Kollektivvertrag festgelegt sind. Sie können auch dadurch zustehen, dass sie regelmäßig gewährt wurden und deshalb als stillschweigend vereinbart gelten.

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