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Wird meine Lehrzeit bei der Kündigungsfrist mitgezählt?

günstig für Arbeitgeber betrifft Lehrlinge, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Stellt ein Kollektivvertrag auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, muss für jeden Anspruch einzeln geprüft werden, ob die Lehrzeit mitzählt. Im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe ist damit nur das Arbeitsverhältnis im engeren Sinn gemeint; die Lehrzeit wird bei der Kündigungsfrist daher nicht mitgerechnet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Wird in einem KollV auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses abgestellt, muß die jeweilige Anspruchsgrundlage daraufhin geprüft werden, ob eine Spezialform die Anrechenbarkeit der Lehrzeit vorschreibt oder ob sich die Anrechenbarkeit dieser Zeit aus dem Zweck der betreffenden Bestimmung ergibt. § 16 Z3 des oben genannten KollV bezieht sich nur auf ein Arbeitsverhältnis im engeren Sinn und nicht auf die Anrechnung der Zeit des Lehrverhältnisses. Die Lehrzeit ist daher in die für die Kündigungsfrist maßgebliche Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht einzurechnen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

BAG §1; KollV für das holzverarbeitende und kunststoffverarbeitende Gewerbe §16 Z3

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