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Zählt meine Lehrzeit für die Kündigungsfrist im Metallgewerbe?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Lehrlinge, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Im Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe ist die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit so zu verstehen, dass die Zeit eines unmittelbar davor liegenden Lehrverhältnisses mitzählt. Für die Berechnung der Kündigungsfristen wird Ihre Lehrzeit dort also berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Der in Abschnitt IV (Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses) Punkt 3. verwendete Begriff der „ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit" ist für die Berechnung der Kündigungsfristen dahin zu verstehen, dass Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses mitzuberücksichtigen sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122100 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe AbschnIV Pkt1. Abschn IV Pkt 1 KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe AbschnIV Pkt3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung der Lehrzeit auf die Kündigungsfrist

Stellt ein Kollektivvertrag auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, muss für jeden Anspruch einzeln geprüft werden, ob die Lehrzeit mitzählt. Im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe ist damit nur das Arbeitsverhältnis im engeren Sinn gemeint; die Lehrzeit wird bei der Kündigungsfrist daher nicht mitgerechnet.

günstig für Arbeitgeber Lehrzeit und spätere Beschäftigung

Arbeiten Sie nach dem Ende der Lehrzeit weiter, wird damit nicht das bisherige Verhältnis fortgesetzt, sondern grundsätzlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet. Knüpfen Regelungen an Dienstzeiten an, sind Lehrzeit und spätere Beschäftigung deshalb getrennt zu behandeln, auch wenn sie unmittelbar aufeinanderfolgen.

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