Zählt meine Lehrzeit für die Kündigungsfrist im Metallgewerbe?
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Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122100 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObS 5/24d, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe AbschnIV Pkt1. Abschn IV Pkt 1 KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe AbschnIV Pkt3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Stellt ein Kollektivvertrag auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, muss für jeden Anspruch einzeln geprüft werden, ob die Lehrzeit mitzählt. Im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe ist damit nur das Arbeitsverhältnis im engeren Sinn gemeint; die Lehrzeit wird bei der Kündigungsfrist daher nicht mitgerechnet.
Arbeiten Sie nach dem Ende der Lehrzeit weiter, wird damit nicht das bisherige Verhältnis fortgesetzt, sondern grundsätzlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet. Knüpfen Regelungen an Dienstzeiten an, sind Lehrzeit und spätere Beschäftigung deshalb getrennt zu behandeln, auch wenn sie unmittelbar aufeinanderfolgen.