Kann ein Recht gepfändet werden, das dem Schuldner nicht zusteht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.03.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH ohne (form-)wirksamen Übertragungsakt.OGH 6 Ob 63/20p, 22.10.2020
- Hier: Nachlegat.OGH 5 Ob 84/12g, 23.10.2012
- Hier: Die Überweisung zur Einziehung bewirkt keinen Forderungsübergang - daher kein iSd § 333 EO verwertbares Exekutionsobjekt.OGH 3 Ob 225/07w, 30.01.2008
- Hier: Pfändung des Nacherbrechts.OGH 3 Ob 75/07m, 13.07.2007
- Vom konkreten Umfang der Rechte ist die Exekutionsbewilligung nicht abhängig.OGH 3 Ob 75/07m, 13.07.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053189 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 220/20v, 18.03.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 331 · Verwertung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sind Sie als Nacherbe eingesetzt, steht Ihnen bereits ein Anwartschaftsrecht auf die Erbschaft zu. Dieses Recht können Ihre Gläubiger pfänden und verwerten lassen.
Ja. Auch Forderungen, die noch von einer Bedingung abhängen, können gepfändet werden, wenn der Rechtsgrund schon vorliegt oder der zugrunde liegende Sachverhalt zum Teil verwirklicht ist. Klagen kann der Gläubiger gegen den Drittschuldner allerdings erst, wenn die Forderung unbedingt und fällig geworden ist.