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Kann ein Recht gepfändet werden, das dem Schuldner nicht zusteht?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Erbe
Nein. Ein Recht darf nur gepfändet werden, wenn es dem Schuldner zum Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich zusteht. Wie weit dieses Recht im Einzelnen reicht, spielt für die Bewilligung dagegen keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.03.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Voraussetzung der Zulässigkeit der Exekution bei den Rechten im Sinn des § 331 EO ist ua, dass das zu pfändende Recht zur Zeit der Exekutionsführung dem Verpflichteten zusteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053189 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Exekution auf das Nacherbenrecht

Ja. Sind Sie als Nacherbe eingesetzt, steht Ihnen bereits ein Anwartschaftsrecht auf die Erbschaft zu. Dieses Recht können Ihre Gläubiger pfänden und verwerten lassen.

günstig für Gläubiger Pfändung bedingter Forderungen

Ja. Auch Forderungen, die noch von einer Bedingung abhängen, können gepfändet werden, wenn der Rechtsgrund schon vorliegt oder der zugrunde liegende Sachverhalt zum Teil verwirklicht ist. Klagen kann der Gläubiger gegen den Drittschuldner allerdings erst, wenn die Forderung unbedingt und fällig geworden ist.

Verwandte Fragen

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