Kann eine noch nicht sichere Forderung gepfändet werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Forderung ist schon dann bedingt existent iSd AGB-Pfandrechts, wenn der Rechtsgrund feststeht und der rechtserzeugende Tatbestand zum Teil gegeben ist.OGH 6 Ob 167/13x, 15.05.2014
- Für zukünftige Forderungen kommt ein AGB-Pfandrecht in Betracht.OGH 6 Ob 167/13x, 15.05.2014
- Sollten die als Exekutionsobjekte herangezogenen Forderungen schließlich nicht entstehen, ging die Exekution ins Leere.OGH 8 ObA 34/06t, 19.06.2006
- Noch weniger als eine aufschiebende Bedingung könnte eine unter einer Auflage stehende Forderung des Verpflichteten der Pfändbarkeit entgegenstehen, könnte doch eine solche im Falle ihrer Nichterfüllung höchstens als auflösende Bedingung wirken.OGH 3 Ob 16/06h, 26.04.2006
- Wobei eine erfolgreiche Klageführung des Überweisungsgläubigers gegen den Drittschuldner nach § 308 Abs 1 EO voraussetzt, dass die gepfändete und ihm zur Einziehung überwiesene Forderung zumindest im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung in erster Instanz unbedingt und fällig geworden ist.OGH 5 Ob 759/79, 26.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004018 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 9 ObA 8/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 294 · Pfändung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Recht darf nur gepfändet werden, wenn es dem Schuldner zum Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich zusteht. Wie weit dieses Recht im Einzelnen reicht, spielt für die Bewilligung dagegen keine Rolle.
Solange noch keine Vollstreckung läuft, können Sie feststellen lassen, dass die rechtskräftig zugesprochene Forderung erloschen ist. Wird während dieses Verfahrens die Vollstreckung bewilligt, bleibt Ihr rechtliches Interesse bestehen. Auf eine Gegenrechnung, die Sie schon im früheren Verfahren hätten vornehmen können, dürfen Sie die Klage aber nicht stützen.