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Anderes · Einvernehmen zwischen Entscheidungsträgern

Was bedeutet es, wenn eine Stelle im Einvernehmen entscheidet?

betrifft Bediensteter, Dienstnehmer, Behörde
Einvernehmen bedeutet, dass eine Entscheidung nur mit Zustimmung oder Genehmigung einer anderen Stelle getroffen werden darf. Nach außen tritt trotzdem nur eine Stelle auf; die Bindung besteht allein im Innenverhältnis. Zulässig ist das nur zwischen den obersten Organen der Vollziehung.

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Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Verwaltungsrechtlich versteht man unter Einvernehmen, daß Entscheidungen nur im Einverständnis mit einem anderen Entscheidungsträger, dh nur mit dessen Zustimmung oder Genehmigung getroffen werden dürfen; zum Unterschied von der kollegialen Willensbildung und dem Vertragsabschluß wird die Maßnahme nach außen hin jedoch nur durch einen Entscheidungsträger gesetzt; es besteht also nur eine Bindung im Innenverhältnis unter den Entscheidungsträgern. Eine solche ist nur unter den obersten Organen der Vollziehung zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

B-VG Art19 Abs1; B-VG Art20 Abs1; B-VG Art69 Abs1; B-VG §77; B-VG §101

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