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Können wir vereinbaren, dass statt des Gerichts eine Behörde entscheidet?

betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter
Sie können nicht vereinbaren, dass eine Sache dem Gericht entzogen und stattdessen eine Verwaltungsbehörde dafür zuständig wird. Eine solche Vereinbarung ist unzulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Unzulässigkeit von Vereinbarungen, durch die eine Rechtssache dem Gericht entzogen und die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde begründet werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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