Können wir vereinbaren, dass statt des Gerichts eine Behörde entscheidet?
betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter
Sie können nicht vereinbaren, dass eine Sache dem Gericht entzogen und stattdessen eine Verwaltungsbehörde dafür zuständig wird. Eine solche Vereinbarung ist unzulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Unzulässigkeit von Vereinbarungen, durch die eine Rechtssache dem Gericht entzogen und die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde begründet werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Fragen der Rechtswegzulässigkeit sind der Parteienpostition entzogen.OGH 5 Ob 130/09t, 24.11.2009
- Die Vereinbarung der Zuständigkeit des Außerstreitverfahrens ist absolut unwirksam (so bereits JBl 1950,384).OGH 5 Ob 160/02v, 12.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 9/23v, 27.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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