Zum Inhalt springen

Muss mein Gegenüber ein Anerkenntnis annehmen?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Konsumenten
Ein Anerkenntnis ist ein Geschäft zwischen zwei Seiten. Es muss gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder zumindest für ihn bestimmt sein, und er muss es annehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Das Anerkenntnis muss als zweiseitiges Rechtsgeschäft gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder wenigstens für ihn bestimmt und von ihm angenommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Anerkenntnis als Feststellungsvertrag

Ein Anerkenntnis ist ein Vertrag, mit dem etwas festgestellt wird. Eine Seite gibt dabei einseitig nach und gesteht das Recht, das sie bisher bezweifelt hat, zur Gänze zu.

günstig für Gläubiger Widerruf eines echten Anerkenntnisses

Nein. Ein echtes Anerkenntnis ist ein eigenes Rechtsgeschäft über die Schuld. Wer es abgegeben hat, kann es nicht einseitig widerrufen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Anerkenntnis und Vergleich im Unterschied
Vertragsrecht · Echtes und unechtes Anerkenntnis
Vertragsrecht · Anerkenntnis als Feststellungsvertrag