Müssen alle Menschen vom Gesetz immer gleich behandelt werden?
betrifft Arbeitnehmer, Bürger, Staatsbürger
Nein. Der Gleichheitssatz verlangt nur, dass Unterschiede bei vergleichbaren Sachverhalten einen sachlich gerechtfertigten Grund haben. Willkürliche Unterscheidungen sind verboten, sachlich begründete dagegen erlaubt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.09.2019 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Das Gleichheitsgebot fordert nicht, dass sämtliche Staatsbürger in allen Fällen gleich behandelt werden, sondern nur, dass Differenzierungen bei vergleichbarem Sachverhalt nur aus einem sachlich gerechtfertigten Grund erfolgen dürfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu § 22a Abs 11 BEinstG.OGH 9 ObA 41/08g, 29.06.2009
- Der Gleichheitssatz verbietet willkürliche Differenzierungen, lässt aber unterschiedliche Regelungen dort zu, wo sie durch entsprechende Unterschiede im Tatsächlichen sachlich gerechtfertigt sind.OGH 9 ObA 328/00a, 07.06.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 9 ObA 97/19h, 23.09.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
B-VG Art7
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