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Darf der Staat gleiche Fälle unterschiedlich behandeln?

betrifft Bürger, Versicherte, Antragsteller
Der Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche und sachlich nicht begründete Unterscheidungen, und zwar sowohl bei den Gesetzen als auch bei ihrer Anwendung. Der Gesetzgeber verletzt ihn, wenn er Gleiches ungleich behandelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der in Art 7 B-VG normierte Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche, unsachliche Differenzierungen auf den Gebieten der Normsetzung und des Normvollzuges (vgl VfSlg 3197 ua). Der Gleichheitsgrundsatz wird vom Gesetzgeber verletzt, wenn er Gleiches ungleich behandelt (vgl VfSlg 5737 ua) (hier: keine Antragstellung wegen § 108 ASVG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 44.

Genannte Normen

B-VG Art7; PresseFG 2004 §2

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