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Darf mich der öffentliche Dienstgeber ohne sachlichen Grund versetzen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Lehrer, Dienstgeber
Nein. Öffentlich Bedienstete dürfen unter denselben Voraussetzungen nicht ungleich behandelt werden. Entscheidungen des Dienstgebers dürfen nie auf Willkür beruhen, sondern müssen sich an sachlichen Kriterien orientieren. Das schützt Sie etwa auch bei einer Versetzung innerhalb Ihres Dienstortes.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Es ist sachlich nicht berechtigt, öffentlich Bedienstete unter denselben Voraussetzungen ungleich zu behandeln (§ 12 Abs 3 GehG - § 26 Abs 3 VBG); Gleichbehandlungsgebot!

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung von Vertragsbediensteten ohne Verschulden

Für diesen Kündigungsgrund im Recht der Vertragsbediensteten kommt es nicht darauf an, ob Sie etwas falsch gemacht haben. Ein Verschulden von Ihnen ist nicht Voraussetzung. Die Kündigung kann daher auch ohne Vorwurf gegen Sie darauf gestützt werden.

günstig für Arbeitgeber Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens

Ihr Dienstgeber kann das Vertrauen in Sie auch durch Verhalten verlieren, das mit Ihrer Arbeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht. Dass das Gesetz Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nennt, ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Auch andere Handlungen kommen daher in Betracht.

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