Darf mich der öffentliche Dienstgeber ohne sachlichen Grund versetzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wr. VBO 1995OGH 8 ObA 26/24t, 26.06.2024
- Hier: Anrechnung der Vortätigkeit der Klägerin als Erzieherin als Vordienstzeiten für ihre Verwendung als Sonderschul- bzw Integrationslehrerin, auch wenn diese Vortätigkeit vor ihrem ersten befristeten Vertragsbedienstetenverhältnis lag und der Vorrückungsstichtag erst mit Überleitung des Vertragsbediensteten in das unbefristete Dienstverhältnis (zum selben Dienstgeber) festzusetzen ist; die Rechtsprechung des VwGH zur Übernahme eines Vertragsbediensteten in ein Bundesdienstverhältnis ist hier nicht anwendbar, weil ein durchgehendes Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber vorliegt, sodass die Bedeutung der Vortätigkeit im Hinblick auf den Beginn des (ersten) befristeten Vertragsbedienstetenverhältnisses zu beurteilen ist.OGH 8 ObA 63/22f, 16.12.2022
- Hier: Versetzung eines Vertragslehrers innerhalb des Dienstortes gemäß § 6 VBG.OGH 9 ObA 282/98f, 23.12.1998
- Die vom öffentlich-rechtlichen Dienstgeber hinsichtlich seiner Vertragsbediensteten zu treffenden Entscheidungen dürfen niemals auf Willkür beruhen, sondern haben sich an sachlichen Kriterien im Sinne der Gesetze zu orientieren.OGH 9 ObA 282/98f, 23.12.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 16/91, 13.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 9.
- OGH 8 ObA 22/26g, 19.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 26/24t, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 63/22f, 16.12.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 49/22d, 31.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 26/18h, 19.07.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 26 · Besoldungsdienstalter
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für diesen Kündigungsgrund im Recht der Vertragsbediensteten kommt es nicht darauf an, ob Sie etwas falsch gemacht haben. Ein Verschulden von Ihnen ist nicht Voraussetzung. Die Kündigung kann daher auch ohne Vorwurf gegen Sie darauf gestützt werden.
Ihr Dienstgeber kann das Vertrauen in Sie auch durch Verhalten verlieren, das mit Ihrer Arbeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht. Dass das Gesetz Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nennt, ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Auch andere Handlungen kommen daher in Betracht.