Ist auch der Entzug eines Vertragsrechts eine Enteignung?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Rechteinhaber, Enteignete, Behörden
Alle Privatrechte mit Vermögenswert gelten als geschütztes Eigentum. Wird ein solches Recht entzogen, liegt jeweils eine eigene Enteignung vor. Das gilt auch dann, wenn das Recht ohne ein Verfahren gegen Sie durch einen behördlichen Akt beseitigt wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Alle vermögenswerten Privatrechte sind als geschütztes Eigentum im Sinne des Art 5 StGG zu werten. Bei ihrem Entzug liegt jeweils ein selbständiger Enteignungstatbestand vor. Dies gilt nicht nur, wenn der hoheitliche Eingriff allein auf dieses Privatrecht gerichtet ist, sondern auch dann, wenn es ohne formelle Enteignung - ohne also Gegenstand eines Verfahrens gegen den Berechtigten gewesen zu sein, durch einen Verwaltungsakt gänzlich aufgehoben wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053579 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 6 Ob 237/23f, 27.08.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
BStG §18 Abs1; EisbEG §4 Abs1 A; EisbEG §5; StGG Art5
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