Kann ich Entschädigung fordern, wenn ein Gesetz mein Eigentum entzieht?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Enteigneter, Gemeinde, Land
Ja, und Sie können dafür unmittelbar das Gericht anrufen, ohne dass zuvor ein Behördenbescheid ergangen ist. Das Gericht prüft dann selbst, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt und ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind. Der Antrag ist im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Wird ein Enteignungsentschädigungsanspruch aus einer Legalenteignung abgeleitet, kann nach der Judikatur des VfGH auch ohne Vorliegen eines Enteignungsbescheides unmittelbar das Gericht angerufen werden, das dann allerdings ua auch zu prüfen hat, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt und die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung bestehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nach Aufhebung des Art 13 VEG analoge Anwendung des EisbEG ohne sukzessive Kompetenz.OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019
- Hier: Legalenteignung nach TFLG.OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019
- Ein Entschädigungsantrag nach einer behaupteten Legalenteignung ist im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen.OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019
- Der Enteignete hat nicht die Wahl, einen Entschädigungsanspruch entweder in Verbindung mit einem Amtshaftungsanspruch im Zivilprozess oder selbständig im Außerstreitverfahren geltend zu machen, sondern es steht lediglich der außerstreitige Rechtsweg zur Verfügung.OGH 1 Ob 137/02g, 13.08.2002
- Die Frage nach dem Vorliegen einer Enteignung kann im Falle einer angeblichen Legalenteignung auch ohne weiteres als Vorfrage eines im Verfahren außer Streitsachen erhobenen Entschädigungsanspruchs geprüft werden, gilt doch Art13 VEG auch für solche Enteignungen. Hier werden die eingeklagten Entschädigungsansprüche auf eine behauptete Legalenteignung gestützt.OGH 1 Ob 137/02g, 13.08.2002
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ein Entschädigungsantrag nach einer behaupteten Legalenteignung ist im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen. Maßgebend dafür ist nicht das Vorliegen eines Enteignungsbescheids der Verwaltungsbehörde, "sondern nur die Behauptung einer Enteignung durch ein Gesetz", gleichviel ob dieses Gesetz einen Entschädigungsanspruch überhaupt vorsieht.OGH 1 Ob 219/01i, 22.10.2001
- Hier: Immission aus Anlaß des Baues einer Straße als entschädigungspflichtige Enteignung.OGH 6 Ob 548/81, 21.04.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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