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Kann ich Entschädigung fordern, wenn ein Gesetz mein Eigentum entzieht?

günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Enteigneter, Gemeinde, Land
Ja, und Sie können dafür unmittelbar das Gericht anrufen, ohne dass zuvor ein Behördenbescheid ergangen ist. Das Gericht prüft dann selbst, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt und ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind. Der Antrag ist im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Wird ein Enteignungsentschädigungsanspruch aus einer Legalenteignung abgeleitet, kann nach der Judikatur des VfGH auch ohne Vorliegen eines Enteignungsbescheides unmittelbar das Gericht angerufen werden, das dann allerdings ua auch zu prüfen hat, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt und die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung bestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

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