Zum Inhalt springen
Anderes · Enteignung ohne eigenes Verfahren

Ist es Enteignung, wenn mein Recht durch Bescheid wegfällt?

günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Rechteinhaber, Enteignete, Behörden
Eine Enteignung liegt nicht nur vor, wenn sich der behördliche Eingriff genau gegen dieses Recht richtet. Sie liegt auch dann vor, wenn Ihr Recht durch einen Bescheid oder unmittelbar durch ein Gesetz ganz beseitigt oder wesentlich eingeschränkt wird, ohne dass ein Verfahren gegen Sie geführt wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine Enteignung eines Privatrechts liegt nicht nur dann vor, wenn der hoheitliche Eingriff allein auf dieses Recht gerichtet ist, sondern auch dann, wenn es ohne formelle Enteignung, dh ohne selbst Gegenstand eines Verfahrens gegen den Berechtigten zu sein, durch einen Verwaltungsakt ( Bescheid ) oder unmittelbar durch Gesetz ( "Legalenteignung" ) gänzlich aufgehoben oder zumindest wesentlich beschränkt wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Anderes · Vermögenswerte Rechte als geschütztes Eigentum
Verfahrensrecht · Entschädigung bei Enteignung durch Gesetz
Anderes · Eigentumsbeschränkung und Eigentumsentzug
Eigentum und Grundbuch · Entschädigung bei Enteignung
Eigentum und Grundbuch · Eigentumsübergang bei Enteignung