Was alles ist als mein Eigentum grundrechtlich geschützt?
günstig für Eigentümer betrifft Bürger, Unternehmer, Eigentümer
Der verfassungsrechtliche Begriff des Eigentums wird weit verstanden. Geschützt ist jedes vermögenswerte Recht des Privatrechts, wozu auch konkrete Interessen mit Vermögenswert zählen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff wird weit verstanden und umfasst nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts jedes vermögenswerte Privatrecht, wozu auch konkrete vermögenswerte Interessen gehören.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Grundrecht auf Schutz des Eigentums erfasst auch Immaterialgüterrechte.OGH 15 Os 9/18i, 12.12.2018
- Hier: Staatsanleihen verleihen dem Inhaber bei Fälligwerden eine Geldforderung gegenüber dem Staat und sind somit als Eigentum iSv Art 1 1.ZPMRK anzusehen. (Mamatas u.a. gg. Griechenland).OGH Bsw 63066/14, 21.07.2016
- Dem Eigentumsschutz gemäß Art 5 StGG unterliegen nicht nur Rechte an körperlichen Sachen, sondern er erfasst auch Rechte wie etwa Immaterialgüterrechte, Miet-, Pacht- oder Fischereirechte oder die Rechte aus einem Kaufvertrag.OGH 1 Ob 219/01i, 22.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 141/21w, 23.02.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
1.ZPMRK Art1 Abs1 II2; StGG Art5
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Absoluter Schutz des Eigentums
Anderes · Vermögenswerte Rechte als geschütztes Eigentum
Eigentum und Grundbuch · Grenzen von Eigentumsbeschränkungen
Datenschutz · Umfang personenbezogener Daten
Schadenersatz · Verbot der Gefährdung geschützter Rechte