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Wer muss beweisen, dass jemand für einen anderen gehandelt hat?

günstig für Vertretener betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Kläger
Wer daraus Rechte ableitet, muss behaupten und beweisen, dass die Person nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter eines anderen gehandelt hat. Das gilt auch, wenn Sie sich auf eine bloß nach außen entstandene Vollmacht berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Behauptungslast und Beweislast dafür, dass jemand nicht im eigenen Namen, sondern im Namen eines anderen als dessen direkter Stellvertreter handelte, trifft denjenigen, der daraus Rechte ableitet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053936 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

BGB §164

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