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Muss jemand klar sagen, dass er nicht für sich handelt?

günstig für Geschäftspartner betrifft Vertragspartner, Vertreter, Unternehmer, Konsument
Wer nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter eines anderen einen Vertrag abschließt, muss das eindeutig zum Ausdruck bringen, wenn es für die andere Seite nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Das verlangen Treu und Glauben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (69 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass derjenige, der nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter eines anderen Verträge abschließt, dies eindeutig zum Ausdruck bringt, wenn es den Vertragsteilen nicht ohne weiteres erkennbar ist. (EvBl 54/310)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 69.

Im Gesetz

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