Zum Inhalt springen

Zählen Zulagen bei der Berechnung meines Überstundenzuschlags mit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Alle Zulagen und Zuschläge mit Entgeltcharakter, die Sie auch in der normalen Arbeitszeit regelmäßig erhalten, gehören in die Berechnungsgrundlage, etwa Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren- und Nachtarbeitszulagen. Ein Kollektivvertrag darf zwar die Berechnungsart ändern, nicht aber diese Grundlage kürzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.01.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

In den Normallohn als Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag sind alle bei Leistung der betreffenden Arbeit in der Normalarbeitszeit regelmäßig gewährten Zuschläge und Zulagen mit Entgeltcharakter wie die im vorliegenden KollV vorgesehenen Schmutzzulagen, Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen und Nachtarbeitszulagen einzubeziehen. Eine abweichende Regelung durch KollV ist nur bezüglich der in § 10 Abs 2 Satz 2 AZG genannten Berechnungsart zulässig, nicht aber bezüglich der Berechnungsgrundlage. Bedachtnahme auf eine günstigere Berechnungsart - mehr als einhunderprozentiger Zuschlag für bestimmte Überstunden - bei Entscheidung über die im KollV unter Verstoß gegen § 10 Abs 2 Satz 1 AZG mit einem geringeren als dem Normallohn festgelegte Berechnungsgrundlage (nur Grundstundenlohn ohne Zulagen und Zuschläge).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Nachtdienstzulage statt Überstundenentgelt

Für Nachtdienste kann anstelle einer Überstundenentschädigung eine Nachtdienstzulage vorgesehen sein. Sie haben dann nicht für die gesamte Bereitschaftszeit Anspruch auf Überstundenentgelt. Zu wenig ist die Zulage erst, wenn Sie während der Bereitschaft tatsächlich Ihre vertraglichen Arbeiten verrichten mussten und die Zulage niedriger ist als das dafür gebührende Überstundenentgelt.

günstig für Arbeitgeber Nebengebühren und Zulagen im öffentlichen Dienst

Nein. Nebengebühren gehören nicht zu den Zulagen, die das Gesetz abschließend aufzählt. Sie werden daher nicht dem Monatsentgelt zugerechnet, wenn Ansprüche danach bemessen werden. Auch Überstundenvergütungen und eine Bereitschaftsentschädigung fallen nicht darunter.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Welche Entgeltteile zum Normallohn zählen
Familienrecht · Erschwerniszulagen in der Unterhaltsgrundlage
Arbeitsrecht · Zwingender Zuschlag für Überstunden
Arbeitsrecht · Funktionszulage und wechselnde Zulagen