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Darf Bereitschaftszeit schlechter bezahlt werden als volle Arbeit?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kraftfahrer
Ja. Zeiten der Arbeitsbereitschaft dürfen grundsätzlich geringer entlohnt werden als Zeiten der Vollarbeit, und das ist nicht auf ausdrücklich genannte Fälle beschränkt. Bei Berufskraftfahrern, bei denen regelmäßig viel Bereitschaftszeit anfällt, kann dafür zulässig ein geringeres Entgelt vereinbart werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Dem Art XV Z 4 dieses KollV kann nicht entnommen werden, daß nur in den dort taxativ angeführten Fällen Zeiten der Arbeitsbereitschaft geringer entlohnt werden dürfen als Zeiten der Vollarbeit. Eine geringere Entlohnung für Zeiten der Arbeitsbereitschaft ist daher grundsätzlich zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AZG §5; KollV für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter) ArtXV Z4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entlohnung der Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft darf grundsätzlich geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Das setzt aber eine entsprechende Vereinbarung im Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag voraus.

günstig für Arbeitnehmer Bezahlung von Rufbereitschaft

Ja. Wenn Sie außerhalb der normalen Arbeitszeit für den Arbeitgeber verfügbar oder erreichbar sein müssen, ist das eine zusätzliche Leistung. Sie darf geringer bezahlt werden als eine Überstunde, weil in dieser Zeit nicht durchgehend gearbeitet wird, ohne entsprechende Vereinbarung aber nicht unbezahlt bleiben.

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