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Darf weniger fordernder Dienst geringer entlohnt werden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ärzte
Ja. Für Leistungen, die ihrer Art nach die Intensität der vereinbarten Arbeitsleistung nicht erreichen, darf eine eigene, geringere Vergütung vereinbart werden. Es kommt dabei auf die Art der Tätigkeit an, nicht auf die Produktivität im Einzelfall.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Für Leistungen des Dienstnehmers im Rahmen des Dienstverhältnisses, die nach ihrer Art - nicht nach ihrer Produktivität im Einzelfall - die Intensität der vereinbarten Arbeitsleistung nicht erreichen, kann eine besondere Vereinbarung über die Vergütung getroffen werden und kann es gerechtfertigt sein, sie grundsätzlich geringer zu entlohnen als die vereinbarte eigentliche Arbeitsleistung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entlohnung der Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft darf grundsätzlich geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Das setzt aber eine entsprechende Vereinbarung im Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag voraus.

günstig für Arbeitnehmer Bezahlung von Rufbereitschaft

Ja. Wenn Sie außerhalb der normalen Arbeitszeit für den Arbeitgeber verfügbar oder erreichbar sein müssen, ist das eine zusätzliche Leistung. Sie darf geringer bezahlt werden als eine Überstunde, weil in dieser Zeit nicht durchgehend gearbeitet wird, ohne entsprechende Vereinbarung aber nicht unbezahlt bleiben.

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