Zum Inhalt springen
Anderes · Abrechnungspflicht des Rechtsanwalts

Muss mein Anwalt genau abrechnen, was er für mich kassiert hat?

günstig für Mandant betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Konsumenten
Ja. Er muss Ihnen lückenlos und nachvollziehbar aufschlüsseln, welche Beträge er für Sie eingenommen und welche Kosten er Ihnen angelastet hat. Unterlässt er das oder verrechnet er deutlich überhöhte Kosten, verletzt er seine Berufspflichten und beeinträchtigt das Ansehen des Standes.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 06.12.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Durch Unterlassung einer detaillierten Abrechnung, die dem Klienten eine nachvollziehbare lückenlose Aufklärung über für ihn vereinnahmte Beträge und die ihm angelasteten Anwaltskosten gewährt einerseits und durch Anlastung bedeutend überhöhter Kosten andererseits hat der Beschuldigte sowohl Berufspflichten (§§ 9 und 19 RAO) verletzt als auch Ehre und Ansehen des Standes gravierend beeinträchtigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 C1; RAO §9; RAO §19

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Anderes · Aufschlüsselung der Anwaltskosten
Vertragsrecht · Abrechnung des Anwaltshonorars
Vertragsrecht · Abrechnungspflicht des Rechtsanwalts
Vertragsrecht · Aufklärung des Anwalts über das Honorar
Anderes · Sorgfalt bei der Honorarnote