Muss mein Anwalt genau abrechnen, was er für mich kassiert hat?
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Ja. Er muss Ihnen lückenlos und nachvollziehbar aufschlüsseln, welche Beträge er für Sie eingenommen und welche Kosten er Ihnen angelastet hat. Unterlässt er das oder verrechnet er deutlich überhöhte Kosten, verletzt er seine Berufspflichten und beeinträchtigt das Ansehen des Standes.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 06.12.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Durch Unterlassung einer detaillierten Abrechnung, die dem Klienten eine nachvollziehbare lückenlose Aufklärung über für ihn vereinnahmte Beträge und die ihm angelasteten Anwaltskosten gewährt einerseits und durch Anlastung bedeutend überhöhter Kosten andererseits hat der Beschuldigte sowohl Berufspflichten (§§ 9 und 19 RAO) verletzt als auch Ehre und Ansehen des Standes gravierend beeinträchtigt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Rechtsanwalt hat bei der Einforderung von Kosten besondere Sorgfalt dahingehend anzuwenden, dass diese richtig berechnet und bekanntgegeben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn für den Fall der Nichtbezahlung dieser Kosten Klagsschritte angekündigt werden, im gegenständlichen Fall sogar in zweifacher Richtung, nämlich eine persönliche Klage des Rechtsanwaltes und eine Klage eines Schutzvereins zum lauteren Wettbewerb nach UWG. In der Regel wird eine Klagsandrohung von Privaten, auch wenn diese Geschäftsleute sind, ernst genommen, weil man einem Rechtsanwalt unterstellt, angekündigte Klagen auf entsprechende sachliche und rechtliche Begründetheit zu stützen.OGH 11 Bkd 1/99, 26.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 24 Ds 14/22a, 06.12.2022
Genannte Normen
DSt 1990 §1 Abs1 C1; RAO §9; RAO §19
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