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Muss mich mein Anwalt über die Höhe des Honorars aufklären?

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Ihr Rechtsanwalt muss Sie über die Honorarabrechnung jedenfalls dann aufklären, wenn Sie eine unrichtige Vorstellung äußern oder erkennen lassen, dass Sie in solchen Fragen unerfahren und unsicher sind. Eine Aufklärungspflicht besteht dagegen nicht, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie mit diesen Dingen vertraut sind, oder wenn Sie eine Belehrung ablehnen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwaltes hinsichtlich der Honorarabrechnung ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Klient eine unzutreffende Meinung äußert oder überhaupt erkennen lässt, dass er in solchen Fragen unerfahren und unsicher ist. Keine Aufklärungspflicht über die zu erwartende Honorarverrechnung wird hingegen dann anzunehmen sein, wenn der Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er mit den Verhältnissen vertraut ist oder eine entsprechende Belehrung überhaupt ablehnt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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