Muss mein Anwalt sein Honorar nachvollziehbar aufschlüsseln?
günstig für Mandant betrifft Mandanten, Konsumenten, Rechtsanwälte
Ja. Wurde kein Pauschalhonorar vereinbart, muss Ihnen der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch so mitteilen, dass Sie ihn rechnerisch nachprüfen können. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, die Berechnung nach dem Tarif selbst vorzunehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Wenn nicht eine Pauschalentlohnung verabredet wurde, hat der Rechtsanwalt seinem Klienten den Honoraranspruch in ziffernmäßig überprüfbarer Weise mitzuteilen, sodass eine rechnerische Nachprüfung möglich ist. Es kann dem Klienten nicht zugemutet werden, die Berechnung des Verdienstes des Anwaltes nach dem Tarif selbst vorzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Pauschal - Honorar kann nur bei Vertretungsübernahme und Erteilung der Vollmacht vereinbart werden, nicht aber, wenn die Sache bereits abgeschlossen ist.OGH Bkd 83/84, 11.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045344 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Im Gesetz
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