Muss mir mein Anwalt eine nachvollziehbare Abrechnung geben?
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Ihr Rechtsanwalt muss jeden übernommenen Auftrag sorgfältig und redlich erledigen. Er muss außerdem in einer dem Fall angemessenen Frist vollständig, leicht überprüfbar und nachvollziehbar abrechnen. Verlangen Sie diese Abrechnung, muss er dem kurzfristig nachkommen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Der Rechtsanwalt hat jedes übernommene Geschäft auftragsgemäß emsig und redlich zu besorgen und jederzeit in auf den jeweiligen Anlassfall bezogener angemessener Frist eine vollständige, leicht überprüfbare und nachvollziehbare Abrechnung zu legen und über jederzeitiges Verlangen seines Auftraggebers oder sonst Berechtigter dieser Verpflichtung kurzfristig nachzukommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist es schon allgemein Pflicht eines Rechtsanwalts, in angemessener Frist eine vollständige, leicht nachvollziehbare Abrechnung zu legen, muss das in einem derartigen Fall, in dem beträchtliches Vermögen zu dessen Verwertung zum Zwecke der Schuldtilgung überlassen wurde, umso mehr gelten.OGH 1 Bkd 2/07, 03.12.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 6 Ob 174/24t, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 92/24y, 14.01.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
RAO §9; RAO §11
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