Muss mein Anwalt seine Honorarabrechnung auf Verlangen genauer aufschlüsseln?
günstig für Mandant betrifft Mandanten, Konsumenten, Rechtsanwälte
Ja. Wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, seine Kosten näher aufzuschlüsseln, ist er dazu verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, verletzt er damit auch seine Berufspflichten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 06.12.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, seine Kosten näher zu detaillieren, ist er dazu verpflichtet, eine derartige Detaillierung vorzunehmen. Es stellt (auch) eine Berufspflichtenverletzung dar, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 24 Ds 14/22a, 06.12.2022
Genannte Normen
DSt 1990 §1 C1
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